Stuttgart. Nach der Einigung auf einen Kompromiss zur Grundsteuerreform lobt die baden-württembergische CDU eine mögliche Öffnungsklausel für die Länder. Baden-Württemberg sei nicht Bremen oder Brandenburg. Deswegen brauche das Land maßgeschneiderte Lösungen, teilte der Landesvorsitzende der CDU, Thomas Strobl mit. Die Einigung auf eine „100-prozentige Länderöffnungsklausel“ sei eine gute Nachricht. Eine solche Klausel gibt den Ländern die Möglichkeit, Regelungen zur Grundsteuer selbst zu gestalten.
Peter Hofelich, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, warnte, eine Länderöffnungsklausel dürfe nicht zu einem Flickenteppich an Regeln führen. Die grundlegende Systematik müsse einheitlich sein. Außerdem forderte er eine wertabhängige Grundsteuer. Der Besitzer einer 100-Quadratmeter-Wohnung in Stuttgart-Mitte müsse mehr zahlen als jemand, der eine gleich große Wohnung auf dem Land besitze.
Ähnlich äußerte sich der DGB-Landesvorsitzende Martin Kunzmann. Er forderte außerdem, die Grundsteuer künftig nicht mehr auf Mieter umzulegen. Die Grundsteuer sei im Kern eine Vermögenssteuer. Deshalb müsse sie von den Immobilieneigentümern gezahlt werden.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmen. Nach Angaben von Landesfinanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) bringt sie den Kommunen im Südwesten jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Sie wird unter anderem auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben. Wegen veralteter Bemessungsgrundlagen hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt.
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