Stuttgart. Nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts hat der Landtag die Regeln für die Fixierung von Psychiatrie-Patienten verschärft. Das Parlament beschloss eine entsprechende Gesetzesänderung der grün-schwarzen Landesregierung einstimmig. Die Patienten dürfen demnach nur noch mit richterlichem Beschluss länger als eine halbe Stunde ans Bett gefesselt werden. Neben dem Richtervorbehalt muss der Patient nach der Fixierung darauf hingewiesen werden, dass die Zulässigkeit nachträglich gerichtlich überprüft werden kann.
Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Sommer die Rechte von Patienten bei der zeitweisen Fesselung ans Bett gestärkt. Freiheitsentziehende Fixierungsmaßnahmen müssen künftig von einem Richter genehmigt werden, wenn sie voraussichtlich länger als eine halbe Stunde dauern. Bisher reichte die ärztliche Anordnung aus.
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