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Kita-Gebühren
Kein Volksbegehren

Stuttgart. Der Antrag der SPD auf ein Volksbegehren zu gebührenfreien Kitas wurde vom Innenministerium abgelehnt.
Die SPD will eine kostenlose Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt. Der Gesetzentwurf sieht bis zu 35 Stunden in der Woche Beitragsfreiheit vor.
Mitte Februar übergaben die Sozialdemokraten 17.000 Unterschriften und einen Antrag auf ein Volksbegehren dem Innenministerium. Dieses lehnte den Antrag nun ab. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Landesverfassungen keine Volksabstimmungen über den Landesetat zuließe.
Die SPD will nun gegen diese Entscheidung vor das Landesverfassungsgericht ziehen.
In den Kommunen Baden-Württembergs müssen die Eltern derzeit unterschiedlich hohe Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas zahlen. Insgesamt geht es nach Angaben des Städtetages um 730 Millionen Euro im Jahr. Die SPD spricht dagegen von 529 Millionen Euro im Jahr, die dann aus dem Landesetat kommen sollen.
Die grün-schwarze Landesregierung äußerte sich gegen eine generelle Gebührenfreiheit. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) meinte, dass zwar Menschen mit geringem Einkommen entlastet werden sollten, der Haushalt ließe aber keine Entlastung aller zu.

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