Stuttgart. Nachdem Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion wiederholt für Negativschlagzeilen sorgten, beschlossen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Stuttgarter Landtag am vergangenen Mittwoch ein neues Gesetz. Praktikantinnen und Praktikanten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags müssen ab sofort ein Führungszeugnis vorlegen.
Bei bestimmten Einträgen in dieses Zeugnis ist eine Finanzierung des Mitarbeiters aus der Landeskasse ausgeschlossen. Für dieses Gesetz stimmten alle im Landtag vertretenen Fraktionen, mit Ausnahme der AfD.
Hans-Ulrich Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion merkte dazu an, dass „Verfassungstreue ... eben kein primäres Merkmal für die Einstellung der AfD-Fraktion“ sei.
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