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Neue Landesverordnung
Covid-19 Pandemie

Am Montag den 16. März fand im Haller Rathaus eine Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Pandemie statt.
Vorgestellt wurde das neuste Verordnungspaket der Landesregierung Baden-Württembergs.
Der erste Punkte betraf Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Diese bleiben vorerst bis zum 19. April geschlossen und es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet, für Kinder deren Eltern in infrastrukturell kritischen Berufen tätig sind.
Solche Berufe sind unter anderem medizinisch und pflegerische Berufe, außerdem alles aus den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung und Verkehr. Hinzu kommen Angestellt aus den Bereichen Verwaltung und Justiz, sowie das Notfall- und Rettungswesen. Abschließend gehören auch Rundfunk und Presse zu den infrastruktuell wichtigen Berufen.
Die Landesregierung setzte in der neuen Verordnung auch eine neue Obergrenze für Gäste bei Veranstaltungen. Versammlungen aber 100 Teilnehmern sind untersagt. Wenn ein erhöhtes Infektionsrisiko festgestellt wird, können auch kleinere Feiern aufgelöst werden.
Eine weitere neue Regulierung betrifft vor allem Gastronomien. Diese dürfen in Zukunft nur noch offen bleiben, sofern sie drei Voraussetzungen erfüllen können:
1. zwischen Tischen müssen 1,5 Meter Abstand sein
2. das gleiche gilt auch für Stehplätze
3. im Falle einer Infektion müssen im Zeitraum von einem Monat alle möglichen Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.
Im StHörmelder bekommt ihr über die nächsten Wochen regelmäßig Updates zu den neusten Entwicklung in der Corona-Krise, also - stay tuned!

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StHörmelder