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Asylpolitik
Landesfamilienpass für Flüchtlingsfamilien

Stuttgart. Der Landesfamilienpass gilt ab sofort auch für Flüchtlingsfamilien. Damit können noch mehr Familien in Baden-Württemberg diesen Pass beantragen, teilte das Landesfamilienministerium in Stuttgart mit. Den Familienpass bekommen alle Familien, die mindestens drei Kinder haben. Berechtigt sind auch Flüchtlingsfamilien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dazu gehören vor allem hilfebedürftige Asylbewerber und geduldete Ausländer.
Der Familienpass ermöglicht freien oder reduzierten Eintritt zu einer Reihe von Attraktionen und Sehenswürdigkeiten im Land. Der Pass und die dazugehörende Gutscheinkarte muss beantragt werden, und zwar beim Bürgermeisteramt des jeweiligen Wohnorts.

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