Stuttgart. Wer mit Entscheidungen von Ämtern und Behörden nicht einverstanden ist, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Doch viele Bürger sind sich unsicher, wie eine Petition richtig eingereicht werden soll.
Dies nahm nun die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, zum Anlass, das Verfahren zu erklären – und sie tat dies anlässlich der letzten Sitzung des Petitionsausschusses in diesem Jahr.
Böhlen äußerte dazu, dass sich jeder an den Petitionsausschuss wenden könne: entweder allein oder in einer Gruppe. Das Petitionsrecht stehe jedem zu, unabhängig von Wohnort oder Staatsangehörigkeit. Man müsse auch nicht volljährig sein.
Des Weiteren meinte die Landtagsabgeordnete, dass man muss nicht einmal selbst Betroffener sein müsse, denn auch Petitionen zugunsten Dritter seien möglich, wenn diese damit einverstanden sind.
Für Eingaben gelten keine besonderen Formvorschriften, sie können postalisch, per Fax oder E-Mail an den Petitionsausschuss gerichtet werden. Wichtig sei nur, das Anliegen schriftlich zu schildern und die Stelle zu benennen, deren Entscheidung überprüft werden soll.
Die Zuständigkeit des Petitionsausschusses beschränkt sich Böhlen zufolge auf Eingaben, in denen es um Maßnahmen von Behörden des Landes Baden-Württemberg geht. Hierzu gehören zum Beispiel Schulbehörden, Finanzämter und die Polizei.
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