Stuttgart. Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig befürwortet, die erstmals eine feste Grenze von Blutwerten für den Verlust der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsumenten akzeptiert. Die Richter bestätigten am Donnerstag ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aus dem Jahr 2012. Innenminister Reinhold Gall, SPD, teilte mit, dass mit dem Urteil Rechtssicherheit geschaffen werde.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte festgestellt, dass ab einer Konzentration von mehr als einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol pro Milliliter Blut auch ein Gelegenheitskonsument nicht mehr „hinreichend“ zwischen Fahren und dem Drogenkonsum trennen könne. Eine Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit könne aufgrund des Wertes nicht ausgeschlossen werden.
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