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Grundwasser
Anhörungsverfahren für S21 Grundwassermanagement abgeschlossen

Stuttgart. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat das Anhörungsverfahren für das S21-Grundwassermanagement abgeschlossen. Nun ist das Eisenbahnbundesamt am Zug, denn das Regierungspräsidium schickt den fertigen Anhörungsbericht nun an das Bonner Amt. Das Eisenbahnbundesamt sei die zuständige Genehmigungsbehörde, teilte das Regierungspräsidium mit.
In dem Bericht hat das Regierungspräsidium nun die zahlreichen Planunterlagen, Einwendungen und Stellungnahmen ausgewertet. Nach sorgfältiger Prüfung sei das Regierungspräsidium zu dem Ergebnis gelangt, dass die Planänderungen dem Projekt Stuttgart 21 keine unüberwindbaren Hindernisse entgegenstellen. In dem Bericht habe das Präsidium aber auch deutlich gemacht, dass zahlreiche Nebenbestimmungen und Auflagen einzuhalten seien, betonte Regierungspräsident Schmalzl. Dies gelte insbesondere für die so genannten Grundwasserströmungsmodelle. Diese will das Regierungspräsidium auch während des Baus überprüfen. Deshalb fordert das Regierungspräsidium von der Bahn, neben dem Grundwasserströmungsmodell ein zweites Prüfmodell zu betreiben. Damit will das Regierungspräsidium sicherstellen, dass die Daten der Bahn überprüft werden können. So soll insbesondere auch dem Schutz der Stuttgarter Mineralquellen Rechnung getragen werden.
In Sachen Bahnhofsturm schickt das Regierungspräsidium eine Empfehlung an das Eisenbahnbundesamt. Sie bezieht sich auf die Fundamente des Turms. Das Eisenbahnbundesamt sollte zusätzlich prüfen, wie stabil der Bahnhofsturm im Untergrund gegründet ist.
Der Anhörungsbericht wird im Internet veröffentlicht, und zwar auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart.

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