„Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind neben den … genannten zivilen Belangen auch Belange des militärischen Flugbetriebs zu beachten.“, so beginnt im „Windenergieerlass Baden-Württemberg“ das Kapitel über „Militärische Belange“. Weiter heißt es da: „Das Spannungsfeld zwischen der Windenergienutzung und militärischen Belangen gliedert sich in drei Hauptkonfliktfelder. Das sind im Einzelnen: Radaranlagen der militärischen Flugsicherung, Radaranlagen zur Luftverteidigung und Übungsräume und Strecken einschließlich der Nachttiefflugkorridore und Hubschraubertiefflugstrecken.“
Auf diese Zeilen dürfte nun auch der Bürgermeister von Schrozberg ganz im Nordosten des Landkreises Schwäbisch Hall gestoßen sein.
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