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L-BGG
Gleichstellung per Gesetz

Stuttgart. Der baden-württembergische Landtag hat nun ein Gesetz verabschiedet, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat. Es tritt am 1. Januar in Kraft und hat den klingenden Namen „Landesbehindertengleichstellungsgesetz“ – kurz L-BGG genannt.
Mit dem neuen Gesetz werden erstmals alle 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu bestellen – ob haupt- oder ehrenamtlich, bleibt den Kommunen überlassen.
Baden-Württemberg ist damit das erste Bundesland, das auf verpflichtende Behindertenbeauftragte besteht. Dies teilte Sozialministerin Katrin Altpeter in Stuttgart mit. Auch Barrierefreiheit sei ein großes Anliegen des Gesetzes.
Das neue Gesetz orientiere sich durchgängig am Prinzip der Inklusion und nicht mehr wie bisher am Prinzip der Fürsorge. Die Landesregierung vollziehe damit die Änderung in der Behindertenpolitik, die von einer Konvention der Vereinten Nationen vorgegeben wurde.

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