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Urteil
Zeitweiser Ausschluss aus Landtag war rechtens

Stuttgart. Die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon sind mit ihren Klagen gegen ihren zeitweisen Ausschluss aus dem baden-württembergischen Landtag gescheitert.
Das Landesverfassungsgericht entschied, dass sowohl der Sitzungsausschluss als auch die vorangegangenen Ordnungsrufe rechtens gewesen seien. Es gab damit Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) recht. Räpple und Gedeon werfen den Richtern vor, ein politisches Urteil gesprochen zu haben.
Die Politiker hatten die Ordnungsrufe der Landtagspräsidentin nicht befolgt und den Sitzungssaal erst in Begleitung der Polizei verlassen. Räpple und Gedeon hatten gegen den Ausschluss aus dem Landtag geklagt.

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