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Studiengebühren
Gesetzesentwurf verabschiedet

Stuttgart. Im Landtag wurde das Gesetz zu Studiengebühren für Studenten aus Nicht-EU-Ländern verabschiedet. Gegenstimmen erhielt der umstrittene Gesetzesentwurf von SPD, FDP und AfD. Auch die Hochschulen äußerten zuvor Kritik.
Nun fallen für internationale Studenten jährlich Kosten von 1.500 Euro an. Ausnahmeregelungen gelten für Asylbewerber und Schutzsuchende mit guter Bleibeperspektive. Hinzu kommen rund 20.000 bereits Studierende; sie haben Bestandsschutz.
SPD-Hochschulexpertin Gabi Rolland bewertet die Gebühren als „Brücke zur Wiedereinführung von allgemeinen Studiengebühren“. Die FDP-Fraktion sieht in jährlichen Semesterkosten eine Abschreckung für Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern und einen Imageschaden für baden-württembergische Hochschulen.
Stärkere Kritik äußert die AfD. Internationale Studenten sollten die gesamten Kosten tragen, forderte der Abgeordnete Rainer Balzer. Es sei dem deutschen Steuerzahler nicht zumutbar, für die akademische Ausbildung von Studenten aus aller Welt aufzukommen.
Anderer Meinung ist der CDU-Abgeordnete Andreas Deuschle. Im Vergleich zu anderen Ländern wie Indien mit 10.000 Euro Studiengebühren pro Jahr sei die Summe in Baden-Württemberg vertretbar. Wolfram Ressel, Chef der Landesrektorenkonferenz (LRK) schließt sich dem an. Ein gebührenpflichtiges Studium sei weltweit die Regel und behindere die Internationalisierung der Hochschulen nicht.

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