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Verfassungsgerichtshof
Neues Hochschulgesetz ist verfassungswidrig

Stuttgart. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg stärkt in seinem jüngsten Urteil die Mitwirkungsrechte der Hochschullehrer bei der Wahl und Abwahl von Hochschulrektoren.
Das Gericht erklärte die bestehenden Regelungen im Landeshochschulgesetz zur Wahl von Mitgliedern des Hochschulrektorats für verfassungswidrig.
Das Landeshochschulgesetz verletze die Wissenschaftsfreiheit von Hochschullehrern, so der Verfassungsgerichtshof. Künftig sollen gewählte Hochschullehrer auch bei der Wahl von Rektoren entscheidendes Gewicht haben.
Die bestehende Regelung sieht eine Kooperation von Hochschulrat und Senat bei der Wahl vor. Der Hochschulrat besteht aus externen Experten, unter anderem aus der Wirtschaft, was das Gericht als unvereinbar mit der Wissenschaftsfreiheit betrachtet.
Landeswissenschaftsministerin Theresia Bauer zeigte sich schwer enttäuscht über das Urteil. Es atme den Geist der 1960er Jahre, so die Grünen-Politikerin. Das Landesverfassungsgericht unter Vorsitz von Eberhard Stilz erklärte weiterhin, Hochschullehrer sollen in Zukunft in der Lage sein, Rektoren abzuwählen, ohne auf Stimmen aus anderen Gremien angewiesen zu sein. Außerdem solle auch das Gewicht der gewählten Vertreter der Hochschullehrer im Senat gestärkt werden.

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