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Unwetterkatastrophe
Neue Landeshilfen für Katastrophenopfer

Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung will in Zukunft Opfern von Naturkatastrophen schneller helfen. So solle über Hilfen unbürokratischer entschieden werden und für Soforthilfen keine Zustimmung des Ministerrates notwendig sein, erklärte Landesinnenminister Thomas Strobl. Allerdings gelte diese Soforthilfe nur für schwere Unwetter ab einer Gesamtschadenshöhe von 100 Millionen Euro.
Nach den schweren Unwettern im Mai diesen Jahres unterstützte das Land betroffene Bürger mit 5,4 Millionen Euro. Die Gemeinde Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall erhielt etwa 11 Millionen Euro, jedoch habe zuerst der Landtag zustimmen müssen.
Künftig müssen Antragsteller lediglich ihren Schaden bei einem Rathaus oder Landratsamt glaubhaft machen, die, so Strobl, ohnehin den besten Blick und die notwendige Nähe zum Geschehen hätten. Betroffene müssen also keine Nachweise für erlittenen Schaden vorlegen, um an der Soforthilfe teilhaben zu können.
Weiterhin richtet das Land Baden-Württemberg in Kooperation mit den Kommunen einen Katastrophenschutzfonds ein. Dieser soll im Ernstfall bis zu 30 Millionen Euro enthalten, wovon 25 Millionen der betroffenen Kommune und 5 Millionen Euro den Bürgern zugute kommen werden.

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