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Wahlrecht
Zweitstimme bei Landtagswahl in BaWü?

Stuttgart. Kaum ist die letzte Wahl vorbei, wird über ein altes Thema debattiert. Denn die denkbare große grün-schwarze Koalition hätte die Möglichkeit, in einem breit angelegten Diskussionsprozess das Landtagswahlrecht so zu ändern, dass mit Hilfe einer Zweitstimme, ähnlich wie bei der Bundestagswahl, ein bessere und gerechtere Verteilung der Mandate sicher gestellt werden kann.
Zuletzt war dies im Februar vom Landesfrauenrat in Anwesenheit von Guido Wolf angeregt worden, insbesondere auch deshalb, um die – außer bei den Grünen – immer noch geringe Anzahl von Frauen im Parlament zu fördern.
Landesparteitage könnten die Kandidatenlisten aufstellen, um so die restlichen 50 Parlamentssitze zu besetzen, die nicht unmittelbar das Direktmandat in den 70 Wahlkreisen bekommen; dadurch könnte der reale prozentuale Anteil der Wählerstimmen hergestellt werden. Die Wählerinnen und Wähler könnten so neben der Person ihre Präferenz für eine bestimmte Partei in ihrem Wahlkreis zum Ausdruck bringen.
Das bundesweit einmalige Einstimmen-Wahlrecht ist überholt und wartet auf eine demokratische Reform – es könnte wie die bessere Möglichkeit von Volksentscheiden die demokratische Kultur verbessern. Das gemischte Wahlsystem auf Bundeseben hat sich bewährt.

 

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