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Brandschutz-Irrsinn behindert Bauplanung

Tübingen. Viele Ausstellungen und Aktionen sind in öffentlichen Gebäuden wie Schulen nicht möglich. Ursache dafür sind übertriebene Brandschutzbestimmungen. Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat dies als Brandschutz-Irrsinn bezeichnet, Zitat) „da viele praxisferne bürokratische Regelungen“ (Zitat Ende) enthalten seien. Als Beispiele nennt er die Schließung einer Kleinkunstbühne in einem Gewölbekeller oder das Schloss Hohentübingen.
Berühmt ist auch der Stuttgarter Fernsehturm, der wegen angeblich mangelnden Brandschutzes seit 2013 geschlossen ist. Natürlich hat Brandschutz allerhöchste Priorität, denn Brandherde und Unfälle wie in Backnang oder Titisee-Neustadt zeigen die Notwendigkeit bestmöglicher Vorsorge.
In Baden-Württemberg ist die Zahl der Toten durch Unfälle von 71 auf 40 im Jahre 2013 zurückgegangen. Insgesamt starben 3.380 Menschen an Unfällen. Oft gibt es pragmatische und kulturell sinnvolle Maßnahmen bei Baugenehmigungen oder in Altbauten, die aber vom rigiden dogmatischen Brandschutz verhindert werden.
Der Gemeindetag benennt vier Kritikpunkte: Brandschutz kollidiere mit anderen Regeln wie etwa Denkmalschutz, verhindere pragmatische Lösungen durch die Bauämter, gebe Projektgegnern gelegentlich Argumente gegen Bauvorhaben, und die personelle Knappheit verzögere Bauvorhaben bei Beachtung aller Regulierungen. Kosten und Nutzen des übertriebenen Brandschutzes seien nicht zu rechtfertigen.

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