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Filterpflicht
Feinstaubfilter für Baumaschinen

Stuttgart. Jeder kennt den atemberaubenden Lärm und Gestank, der von Baumaschinen verursacht wird. Um diese lästige und gesundheitsbedrohende Schadstoffbelastung zu verringern, will die Landesregierung eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen erlassen. Dies schützt sowohl die Anwohner als auch die Arbeiter.
Die EU-Kommission hatte speziell für den Raum Stuttgart gefordert, die seit 2005 gemessene Rußpartikelbelastung zu senken, die nicht mehr als 50 mg Feinstaub pro Kubikmeter an bis zu 35 Tagen gestattet. Er wurde aber an 64 Tagen überschritten. So sollen jetzt Bagger, Raupen und andere dieselbetriebene Baumaschinen nachgerüstet werden bzw. nur mit entsprechenden Filtern verkauft werden. Die Kosten liegen je nach Leistung zwischen 2500 und 15000 Euro.
Diese verschärften Emissionsforderungen für das Baugewerbe sind Teil einer Luftreinhalteplanung, die nach Auffassung des Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung dringend geboten ist. Dort hält man über 90% der Rußemissionen für vermeidbar. Wie die Südwestpresse schreibt, ist dies in der Schweiz seit 2010 besser geregelt.

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