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Gesetzesänderung
Landesjagdgesetz verbietet Füttern von Wasservögeln

Stuttgart. Mit dem beliebten Füttern von Schwänen und Wildenten, das vielen Menschen, vor allem Kindern Freude bereitet, soll jetzt Schluss sein. Das neue Landesjagdgesetz stellt dies unter Strafe – eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro droht. Nur noch jagdberechtigte Personen dürfen zukünftig bei akuter Futternot in die Natur eingreifen.
Keine Frage, das Füttern mit Brotresten ist nicht artgerecht und führt zu Überpopulationen vor allem von fremden Arten. Auch Rattenplagen sind oft die Folge, denn insbesondere die Verkotung ist unappetitlich und hygienisch bedenklich.
Nicht einfach wird das für die Vollzugsbeamten, die auch darauf achten müssen, dass Tauben auf öffentlichen Anlagen und Plätzen nicht gefüttert werden, was Paragraph 12 der Polizeiverordnung festlegt.
Natürlich ist es für die lieben (falschen) Tierfreunde schade, die nun auf ein schönes Freizeitvergnügen verzichten müssen. Auch bei dieser Maßnahme des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes wird sich zeigen, ob sie wie geplant angenommen und beachtet wird.

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