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Geflügelpest
Stallpflicht für Risikogebiete angeordnet

Stuttgart. Auch wenn in Mecklenburg-Vorpommern bereits eine Wildente mit Geflügelpest gefunden wurde: das Land Baden-Württemberg ist bislang noch nicht betroffen. Dies teilte das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart nun mit.
Dennoch gilt seit dieser Woche Stallpflicht für Geflügel. Nicht flächendeckend zwar, aber in sogenannten Wildvogel-Risikogebieten. Diese Risikogebiete sind Landstriche, in denen besonders viele Wildvögel leben – in Baden-Württemberg ist das ein 500 Meter breiter Streifen entlang des Rheins und rund um den Bodensee.
Die Stallpflicht für Risikogebiete gilt bundesweit. Wildvögel gelten als denkbare Überträger der Geflügelpest. Mit der Stallpflicht soll ein möglicher Verbreitungsweg ausgeschlossen werden. Die Stallpflicht gelte sowohl für gewerbliche als auch für private Geflügelhaltungen, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.
In den Risikogebieten an Bodensee und Rhein dürfen zudem keine Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen und Geflügelbörsen abgehalten werden. Geflügel aus diesen Gebieten darf auch nicht anderswo ausgestellt werden, sagte Bonde.
Alexander Bonde ist der zuständige Minister, wenn es um die Tiergesundheit geht. Schon seit Anfang November untersuchen Fachleute regelmäßig Wildvögel auf Geflügelpest – und zwar doppelt so viele wie sonst. Außerdem hat das Land die Jäger aufgefordert, alle toten Vögel zur Untersuchung einzuliefern. Der Linaus zu besonderer Vorsicht auf.

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