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Ulrike Duchrow vom Vorstand des Flüchtlingsrates in Baden-Württemberg hat daran mitgearbeitet, dass Flüchtlinge auch hier studieren können. Foto: Matthias Ernert/cc.
Hochschulgesetz
Flüchtlinge dürfen studieren

Endlich dürfen in Baden-Württemberg auch Flüchtlinge studieren, die nur eine so genannte Aufenthaltsgestattung haben. Das heißt, Ausländer, die noch keinen dauerhaften Aufenthaltstitel haben, können trotzdem studieren. Dies ist möglich, weil das Hochschulgesetz vor einem Monat geändert wurde. Das veränderte Gesetz greift zum kommenden Sommersemester.
Um die Änderung bemüht hat sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, ein eingetragener Verein, der sich seit 25 Jahren für eine menschliche Flüchtlingspolitik engagiert. Dessen Mitglieder sind schon ganz gespannt, wie viele Flüchtlinge die Chance des Studiums auch wirklich nutzen. Denn darum geht es ja vor allem: um Chancen für Flüchtlinge.
Welche dies sind, wie der Flüchtlingsrat vorgegangen ist, und welche noch bestehenden Hürden bewältigt werden müssen, erklärt Ulrike Duchrow. Sie engagiert sich im Vorstand des Flüchtlingsrates. Jasmin Noebel sprach mit ihr für Fokus Südwest.

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